Am 01.01.2024 ist eine gesetzliche Änderung in Bezug auf GbRs in Kraft getreten. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Grundbesitz (oder Rechte an Grundstücken) veräußern oder erwerben möchte, als Gesellschafter im Handelsregister eingetragen ist oder eingetragen werden soll sowie Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) ist oder werden soll, muss sich in das neu geschaffene Gesellschaftsregister eingetragen werden. Sie wird dann zur sog. eGbR (eingetragene GbR).
Um die Gesellschaft in das Gesellschaftsregister einzutragen ist eine notarielle Registeranmeldung erforderlich.
Ist die Gesellschaft bereits Eigentümer von Grundbesitz oder Gesellschafter einer Handels- oder Kapitalgesellschaft müssen alle Grundbücher oder Gesellschaftsbeteiligungen, die auf die GbR lauten berichtigt werden. Erst danach sind wieder Verfügungen möglich.
Möchten Sie die Eintragung einer GbR in das Gesellschaftsregister vornehmen, bereite ich Ihnen die erforderliche Registeranmeldung gerne vor. Bitte sprechen Sie uns an und halten Sie dazu folgende Angaben bereit:
Bitte geben Sie mir ferner auch die Grundbücher an, in denen die Gesellschaft als Eigentümer eingetragen ist, damit diese sogleich berichtigt werden können.
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